Alexander Forstner Dipl. Sachverständiger(DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Zertifizierung DIAZert nach DIN EN ISO/IEC 17024
 







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Immobilienbewertung mit Sachverstand

Unabhängige Immobiliengutachten für eine fundierte Entscheidungsgrundlage


Der Wert einer Immobilie ist mehr als ein Quadratmeterpreis.
Ob Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder ein gerichtliches Verfahren – eine belastbare Immobilienbewertung erfordert die fachgerechte Analyse des Grundstücks, des Gebäudes und der jeweiligen Marktverhältnisse.
Als Diplom Sachverständiger (DIA) und zertifizierter Immobiliengutachter erstelle ich unabhängige und nachvollziehbare Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Mein Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere Speyer, Lingenfeld, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen, Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe sowie die angrenzenden Regionen.

Sachverständigenbüro Alexander Forstner
Unabhängig. Nachvollziehbar. Fachlich fundiert.



Über mich

Berufliche Qualifikationen


Sachverständiger für die Immobilienbewertung 


Als Diplom Sachverständiger (DIA) und zertifizierter Immobiliengutachter liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt in der fachgerechten Bewertung von Immobilien. Dabei verbinde ich meine sachverständige Qualifikation mit meiner praktischen Erfahrung als Bautechniker im Bauwesen und der Immobilienbewertung als Sachverständigen. Mein Anspruch ist eine objektive, nachvollziehbare und fachlich fundierte Beurteilung der jeweiligen Immobilie. Dabei steht nicht die gewünschte Höhe eines Immobilienwerts im Vordergrund, sondern die Frage:


Welcher Wert lässt sich für das Bewertungsobjekt zum maßgeblichen Stichtag sachverständig begründen?



ALLES AUS EINER HAND

Meine Leistungen -Gutachtenerstellung für Immobilien


Meine Leistungen
Verkehrswertgutachten

Der Wert einer Immobilie zum richtigen Stichtag
Mit einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert einer Immobilie nach § 194 BauGB ermittelt.
Dabei werden die tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsobjekts, die rechtlichen Gegebenheiten sowie die Verhältnisse am Grundstücksmarkt zum maßgeblichen Wertermittlungsstichtag berücksichtigt.
Verkehrswertgutachten erstelle ich unter anderem für:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Erbauseinandersetzungen
  • Scheidungs- und Vermögensauseinandersetzungen
  • gerichtliche Verfahren
  • Betreuungsangelegenheiten
  • steuerliche Fragestellungen
  • sonstige Anlässe, bei denen eine unabhängige Wertermittlung erforderlich ist


Restnutzungsdauergutachten


Individuelle Betrachtung statt pauschaler Gebäudealter
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes lässt sich nicht allein anhand des Baujahres bestimmen.
Bei der sachverständigen Beurteilung werden unter anderem der bauliche Zustand, Modernisierungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Ausstattung und der Gesamtzustand des Gebäudes berücksichtigt.
Ich erstelle Restnutzungsdauergutachten für Wohn- und Mehrfamilienhäuser sowie weitere geeignete Immobilienobjekte.


Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung


Eine nachvollziehbare Grundlage für die Vermögensaufteilung
Bei einer Erbschaft oder Schenkung kann der Immobilienwert einen erheblichen Einfluss auf die weitere Vermögens- und Nachlassaufteilung haben.
Eine stichtagsbezogene sachverständige Bewertung kann dabei eine objektive Grundlage schaffen.
Ich unterstütze Eigentümer, Erben und Beteiligte insbesondere bei:

  • Erbschaften
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Übertragungen von Immobilien
  • steuerlichen Fragestellungen
  • der Ermittlung eines Immobilienwerts zu einem zurückliegenden Stichtag


Kurzgutachten und Immobilienbewertung


Wenn kein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich ist
Nicht für jeden Bewertungsanlass ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten notwendig.
Je nach Aufgabenstellung kann eine kompaktere Immobilienbewertung eine geeignete Lösung sein.
Welche Form der Bewertung für Ihren konkreten Fall sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Verwendungszweck und den Anforderungen an das Bewertungsergebnis ab.
Gerne bespreche ich mit Ihnen vorab, welcher Umfang für Ihre Fragestellung angemessen ist.
Kaufpreisaufteilung
Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und Gebäude
Bei bestimmten steuerlichen Fragestellungen kann eine sachverständige Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude erforderlich sein.
Die Aufteilung erfolgt auf Grundlage der wertrelevanten Eigenschaften des Grundstücks und der baulichen Anlagen und wird nachvollziehbar hergeleitet.
Was bestimmt den Wert einer Immobilie?
Eine Immobilie hat keinen unabhängig von ihrem Umfeld feststehenden Wert.
Für die Wertermittlung sind zahlreiche Faktoren relevant. Dazu gehören beispielsweise:


  • Lage =  Mikro- und Makrolage, Infrastruktur, Wohnumfeld und Grundstückssituation.
  • Grundstück = Größe, Zuschnitt, Bodenwert, baurechtliche Möglichkeiten und tatsächliche Nutzung.
  • Gebäude = Baujahr, Bauweise, Wohn- und Nutzflächen, Ausstattung und Grundrissgestaltung.
  • Zustand = Instandhaltung, Modernisierungen, Baumängel, Bauschäden und energetischer Zustand.
  • Markt = Die zum Bewertungsstichtag bestehenden Verhältnisse am örtlichen Grundstücksmarkt.

Erst die Gesamtbetrachtung dieser Faktoren ermöglicht eine sachgerechte Ermittlung des Immobilienwerts.


01


Verkehrswert­gutachten

Vollgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 BauGB und den Vorgaben der ImmoWertV - bei Kauf, Verkauf, Scheidung oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.


02

Erbschaft



Immobilienbewertung für die Erbauseinandersetzung oder zur Vorlage beim Finanzamt

- stichtagsbezogen und auf Basis der ImmoWertV nachvollziehbar dokumentiert.

03

Schenkung



Bewertung von Immobilien bei geplanter Schenkung oder Grundstücksübertragung - für steuerliche Zwecke und zur eindeutigen Feststellung des Grundstückswertes zum Übertragungsstichtag.


04 

Kurzgutachten & Restnutzungsdauergutachten

Ein  Kurzgutachten liefert eine überschlägige Wertermittlung einer Immobilie mit reduziertem Umfang.Ein Nutzungsdauer Gutachten bewertet die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes – unter Berücksichtigung von Bauzustand, Modernisierungen und tatsächlicher Nutzung. Das Gutachten kann der Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt dienen; ob und in welchem Umfang es steuerlich berücksichtigt wird, entscheidet letztlich die Finanzbehörde.






Kontakt


Bei Fragen und Anliegen, für die Sie Beratung benötigen, bin ich Ihr Ansprechpartner. Bei speziellen Anliegen, die es im Auftrag zu berücksichtigen gilt, empfiehlt es sich persönlich oder telefonisch mit mir in Kontakt zu treten.



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